Effizient – klug – erneuerbar
Ein neues Energiegesetz für den Kanton St. Gallen
Der Kantonsrat St. Gallen wird im Frühjahr 2020 über das neue kantonale Ener-giegesetz beraten. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Gesetz angenommen wird, weil wir die wirtschaftlichen Chancen der Energiewende nutzen wollen.
Das revidierte kantonale Energiegesetz leitet sich aus den sogenannten Muster-vorschriften der Kantone ab (MuKEn 2014). Das Gesetz betrifft vor allem die Energieversorgung und Energieeffizienz von Gebäuden.
Was wird neu?
Vorbildfunktion öffentliche Hand
Für Bauten, die im Eigentum von Kanton und Gemeinden sind, werden die Minimalanforderungen an die Energienutzung erhöht. Bei der Wärmeversorgung wird bis ins Jahr 2050 zu 100% auf fossile Brennstoffe verzichtet. Zudem wird der Stromverbrauch bis 2030 um 20%, gegenüber dem Niveau von 1990, gesenkt oder mit neu zugebauten erneuerbaren Energien gedeckt.
Wärmeversorgung von Neubauten
Die beste Energie ist diejenige, welche nicht gebraucht wird: Mit diesem Grundsatz werden die Anforderungen an Neubauten verschärft. Neubauten müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass sie dem heutigen Stand der Technik entsprechen, sprich erneuerbar und effizient sind. Die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen soll durch den Kanton gewährleistet werden. Besondere Situationen werden ebenfalls berücksichtigt.
Eigenstromerzeugung bei Neubauten
Neubauten müssen einen Teil ihres Stromes selber produzieren. Das ist heute problemlos möglich und ist eine sinnvolle Investition in das Gebäude. Sollte eine Eigenstromerzeugung nicht möglich sein, kann die Bauherrschaft alternativ auch weitergehende Effizienzmassnahmen ergreifen.
Heizungsersatz
Beim Ersatz einer Heizung in einem Wohngebäude muss mindestens ein Teil erneuerbare Energie zum Einsatz kommen oder Effizienzmassnahmen müssen ergriffen werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen kann in vielfältiger Weise erfolgen, durch z. Bsp. Solarthermie, neue Fenster, Isolation der Gebäudehülle, etc. Die Massnahmen werden vom kantonalen Förderprogramm finanziell unterstützt.
Elektroheizungen
Elektroheizungen werden im Kanton St. Gallen nicht grundsätzlich verboten wie in anderen Kantonen, unterstehen aber der Bewilligungspflicht. Mit der Bewilligungspflicht werden an einen weiteren Betrieb einer Elektroheizung Auflagen geknüpft zum Beispiel. dass das Warmwasser eines Elektroboilers von der Heizung vorgewärmt werden muss.
Warum werden Elektroheizungen in anderen Kantonen verboten? Elektroheizungen oder Elektroboiler sind sehr ineffizient im Vergleich zu z.B Wärmepumpen. Wertvolle Energie geht durch ihren Betrieb unnötig verloren.
Gebäudeautomation
Neue Verwaltungs- & Verkaufsgebäude sowie Restaurants werden mit einer Gebäudeautomation ausgerüstet, damit eine effiziente Nutzung stattfinden kann. Die Massnahmen müssen umgesetzt werden, wenn sie wirtschaftlich zumutbar sind. Die Massnahmen können auch von sogenannten Contractor ausgeführt und bewirtschaftet werden. Diese nutzen das wirtschaftliche Potenzial von Energiesparmassnahmen und entlasten die Gebäudebesitzer im Alltag.
Was wollen wir, die Unternehmerinitiative NEUE ENERGIE St.Gallen-Appenzell?
Die NESA setzt sich ein, dass die MuKEn 2014 möglichst unverändert übernom-men werden. Das ist wichtig für das Gewerbe, weil damit eine Harmonisierung mit den Nachbarkantonen erfolgt.
Die sparsame und effiziente Verwendung erneuerbarer Energien lohnt sich. Die Investitionskosten steigen zwar, jedoch verringert sich der finanzielle Aufwand für Betrieb, Unterhalt und Nebenkosten der Gebäude. Dies rechnet sich wirtschaft-lich. Gleichzeitig werden unsere natürlichen Ressourcen und unsere Umwelt ge-schont. Damit vermeiden wir Kosten, welche indirekt wiederum über die Allge-meinheit bezahlt werden müssten. Wo Kosten vermieden werden, wird Mehrwert geschaffen. Dafür stehen unsere Mitglieder.
Diese Haltung vermitteln wir dem Kantonsparlament und der Öffentlichkeit. Wir sprechen mit Entscheidungsträgern und beschwichtigen Ängste der politischen Gegnerschaft mit sachlichen Argumenten und Erklärung der Fakten. Die konkre-te Umsetzung findet statt anhand von Parlamentarieranlässen, öffentlichen Auf-tritten und Informationsvermittlung an Politiker und Kommissionen.
Was sind die MuKEn 2014?
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) werden als kon-krete Empfehlungen zur Umsetzung im kantonalen Bau-und Energierecht von der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) an die Kantone herausge-geben. Die Empfehlungen sind im Kern energetische Bauvorschriften und zielen hauptsächlich auf die Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ab.
Die neuen Bestimmungen der MuKEn 2014 wurden als Folge der vom Bundesrat beschlossenen Energiestrategie 2050 durch die EnDK zusammen mit Experten erarbeitet und stellen nun als energiepolitisches Gesamtpaket den «gemeinsamen Nenner der Kantone» dar.
Der Schweizer Gebäudepark ist für knapp die Hälfte des nationalen Gesamtener-gieverbrauches verantwortlich, weshalb den Kantonen bei der Umsetzung der Energiestrategie eine hohe energiepolitische Bedeutung zukommt.
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Was machen die anderen Kantone?
Mit der Einführung des neuen Energiegesetzes auf Bundesebene 2018 überarbeiten die Kantone ihre Energiegesetze. Weil jeder Kanton sein eigenes Energiegesetz hat, fällt trotz der Mustervorschriften (MuKEn) die Ausgestaltung für jeden Kanton individuell aus. Die Gesetze zu vergleichen ist komplex und am ehesten aufgrund der einzelnen Module möglich. Ob die MuKEn 2014 umgesetzt wurden oder nicht, ist nicht zwingend ein Indikator, ob ein Kanton ein modernes Energiegesetz hat oder nicht. So hat z. Bsp. der Kanton Bern ein neues Energiegesetz abgelehnt, gleichzeitig ist das Verbot und die Sanierungspflicht für Elektroheizungen aber Gesetz im Kanton Bern verankert worden.
Die AEE SUISSE hat eine Übersicht der Umsetzung in den Kantonen erstellt: